Hornissen: behördliche Genehmigung zur Umsiedlung erforderlich!


Der Bestand ist gefährdet. Hornissen stehen unter Naturschutz. 5.000 € bis 65.000 € Bußgeld,... 

Rolf Zuber (Inhaber) Schädlingsbekämpfer IHK
Rolf Zuber (Inhaber) Schädlingsbekämpfer IHK

Sie haben die behördliche Genehmigung zur Hornissenumsiedlung?

 

Wir führen eine Hornissenumsiedlung nur gegen Vorlage der Hornissen-Umsiedlungs-Genehmigung aus! Dabei ergreifen wir folgende Maßnahmen:

  • Vor-Ort-Termin und Objekt-Begehung
  • Fachgerechte Beseitigung / Umsiedlung des Hornissen-Nestes
  • Beratung zu vorbeugenden Verhaltensweisen

 Telefonische Terminvereinbarung unter 06205-288856.



TERMIN-ANFRAGE: Beratung & Umsiedlung von Hornissen

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